Artenvielfalt sichtbar machen

Tier- und Pflanzenarten am Grünen Band und im Naturerbewald
Auf den stiftungseigenen Flächen nimmt der Artenschutz eine zentrale Rolle ein. Kenntnisse über vorkommende Tier- und Pflanzenarten sind für unsere tägliche Arbeit von besonderer Bedeutung, um Bewirtschaftungsziele zu definieren und geeignete Maßnahmen zum Erhalt und zur Weiterentwicklung vorhandener Biotope zu planen. Durch den Nachweis von Arten können wir diese in Zukunft gezielt fördern und ihre Bestände am Grünen Band und im Naturerbewald erhalten.
Zur Erfassung von Arten kommt ein breites Spektrum an Methoden zum Einsatz, die sich je nach Artengruppe unterscheiden. Während sich Amphibien zum Beispiel am besten in den Abendstunden mit Taschenlampe und weiterem Equipment nachweisen lassen, braucht es für die Erfassung von Tagfaltern möglichst sonnige und windstille Stunden, in denen festgelegte Transekte mit einem Kescher begangenen werden.
Erst die wiederholte Untersuchung über mehrere Jahre hinweg führt zu aussagekräftigen Daten. Diese sogenannten Langzeitmonitorings sind unter anderem ein wichtiges Instrument für die Erfolgskontrolle von Maßnahmen, da in diesem Fall der Ausgangzustand mit der Entwicklung nach einer erfolgten Umsetzung verglichen werden kann.
Monitorings werden auf den Flächen der SUNK sowohl in Eigenregie als auch durch externe Dienstleister durchgeführt. Zu den erfassten tierischen Artengruppen zählen unter anderem Amphibien, Reptilien, Tagfalter und (Brut-)Vögel. Zusätzlich werden auch Vegetationserfassungen umgesetzt.
Wissen, welche Arten auf unseren Flächen vorkommen, um diese besser schützen zu können!
Für einige der mehr als 1,8 Millionen weltweit beschrieben Arten sind die von der Stiftung betreuten Flächen ein bedeutender Lebensraum und Rückzugsort in der vom Menschen großflächig umstrukturierten Landschaft. Umweltthemen sind aus unserem Alltag nicht mehr wegzudenken und der Schutz unserer Natur nimmt mittlerweile eine ganz zentrale Rolle ein.
Nicht ohne Grund wird bereits im ersten Paragraphen des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) der Schutz der biologischen Vielfalt behandelt. In Planungs- und Genehmigungsverfahren ist die Prüfung artenschutzrechtlicher Belange mittlerweile zum Standard geworden. Wichtig ist: Der Schutz umfasst nicht nur die Arten an sich, sondern insbesondere ihre Lebensräume und den Erhalt von Ausbreitungskorridoren.
Monitoring & Erfassung
Welche Projekte zu mehr Artenvielfalt beitragen
Wichtige Projekte zur Aufwertung von Lebensräumen befassten sich in den vergangenen Jahren mit der Umwandlung von Ackerland in artenreiches Extensivgrünland sowie der Schaffung und dem Erhalt von Offenlandlebensräumen. Auch gewässerbauliche Maßnahmen zur Anlage von Habitatstrukturen und die Erneuerung von Durchlässen zur Förderung der ökologischen Durchgängigkeit wurden realisiert.
Ergänzt wurden derartige, planungsaufwändige Vorhaben durch Kleinprojekte. Dazu zählen beispielweise das Anbringen und die Kontrolle von Vogel- und Fledermausnistkästen und die Aufwertung von Habitatstrukturen für Reptilien.
Weitere Aktivitäten der SUNK am Grünen Band

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