Förderung von Werkzeugen

Förderung von Werkzeugen

Wir verhelfen zu dem technischen Equipment, das Sie für Ihr Vorhaben benötigen!

Naturnahe Streuobstwiesen und Offenlandbereiche sind Lebensraum für viele Pflanzen und Tiere. Dennoch handelt es sich hierbei um Kulturlandschaften, die nur durch ein gezieltes menschliches Einwirken entstanden sind. Um diese Lebensräume zu erhalten, muss daher immer wieder der Mensch aktiv werden. Das beginnt beim Baumschnitt und geht bis hin zur Mahd. Da ist häufig viel zu tun. Neben engagierten Mitwirkenden braucht es vor allem die passende Technik und geeignetes Werkzeug. Um die Beschaffung dieses Equipments zu erleichtern oder überhaupt erst zu ermöglichen, vergeben wir von der SUNK ab sofort auch finanzielle Fördermittel für technische Bedarfe.

Dabei gelten ein paar Rahmenbedingungen, die zur geltenden Förderrichtlinie hinzukommen.

Diese fünf Anforderungen müssen erfüllt sein:

  1. Arbeiten werden durch Ehrenamtliche ausgeführt.
  2. Die Bewirtschaftung erfolgt im Sinne des Naturschutzes (Sicherung der Artenvielfalt, Erhalt als Biotop).
  3. Mit dem Projekt ist ein gemeinnütziger Zweck verbunden.
  4. Wurden für dasselbe Projekt bereits anderweitige Fördermittel verwendet, so muss die Bindefrist zur Anschaffung der Ausrüstungsgegenstände abgelaufen sein.
  5. (Gilt nicht für händisches Werkzeug) Die bewirtschaftete Fläche muss mindestens 0,5 Hektar groß sein, wobei mehrere, räumlich beieinanderliegende Flächen zusammengefasst werden dürfen.

Förderumfang

Technische Geräte/Zubehör

  • Bspw. Mäher, Pumpen
  • Höchstsumme: 1.500 Euro
  • Nicht förderfähig sind Geräte zur Verarbeitung von Früchten oder Mähgut sowie externe Zugmaschinen oder Anhänger.
  • Nicht förderfähig sind Dienstleistungen zur Wartung der Gerätschaften, Verbrauchsstoffe oder versicherungstechnische Aufwendungen

Händische Werkzeuge

  • Bspw. Gartengeräte, Leitern, Wasserschlauch
  • Höchstsumme: 800 €
  • Nicht förderfähig sind Ausrüstungsgegenstände für den persönlichen Arbeitsschutz.

Wichtige Hinweise zu Zuwendungsart und Finanzierung

Die Zuwendung erfolgt als Projektförderung in Form einer nicht rückzahlbaren Anteilfinanzierung.
Maximal 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben können zur Übernahme beantragt werden. Der einzubringende Eigenanteil kann nicht über Eigenleistungen oder das Einbringen vorhandener Ausrüstungsgegenstände erbracht werden.

Kontakt

Katja Hieckmann
Projektförderung

Telefon: 0391 556866-12
Fax: 0391 556866-66
E-Mail: hieckmann(at)sunk-lsa.de

 

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